Gründe Dafür
Die Investion in eine Genossenschaft mit eigener Immobilie ist eine sichere Geldanlage.
Das Projekt steht auf verschiedenen Säulen: Immobilienwert, Fördergelder, Spenden, Eigenleistungen und Bürger*innen-Beteiligungen. Letzteres ist ein Darlehen an die Genossenschaft und kann bei Bedarf nach zwei Jahren zurückgefordert werden. Es gibt keine Nachschusspflicht.
Die Beteiligung an einer Genossenschaft ist außerdem die insolvenzsicherste Gesellschaftsform…
… weil sie nur zugelassen wird, wenn sie vom Genossenschaftsverband Bayern auf Herz und Nieren geprüft wurde. Der GVB kontrolliert unsere Zahlen und unsere wirtschaftliche Entwicklung jedes Jahr – extern und von unabhängigen Prüfer*innen. Bei einer GmbH ist das zum Beispiel nicht der Fall.
Die Beteiligung an einer Genossenschaft ist urdemokratisch.
Hier zählt der Mensch und nicht das Kapital, jede Einlage hat nur eine Stimme. Unser Ziel ist nicht die Gewinnmaximierung, sondern etwas zu retten und ihm eine positive Zukunft zu schenken.
100% Flexibilität
Unsere Anteilsnehmer*innen „leihen“ der Alten Schule Bühl e.G. in Form ihres Anteils Kapital, das für die Sanierung eingesetzt wird. Nach einer dreijährigen Sperrfrist während der Sanierungsphase können die Anteile formlos (eine E-Mail reicht!) wieder zurückgefordert werden.
Und letztendlich und nicht zu unterschätzen: der ideele Aspekt.
Gemeinsam ein Kulturgut erhalten, genauer gesagt: unser baukulturelles Erbe am Kirchbichl. Jedes Genossenschaftsmitglied unterstützt die Sanierung und Wiederbelebung der Alten Schule Bühl. Ferner kann jede*r nach der Sanierung mit Fug und Recht behaupten, dass ein Stück der Alten Schule ihr/ihm gehört. Beabsichtigt ist eine Stele, auf der jede*r Anteilsnehmer*in namentlich aufgeführt ist, als sichtbarer Beweis ihrer/seiner Unterstützung für die Alte Schule Bühl.