FAQ

1. Ich finde das Projekt „Alte Schule Bühl“ toll, möchte aber kein Mitglied werden. Gibt es andere Möglichkeiten die Alte Schule zu unterstützen, zum Beispiel mit einer Spende?

Sie können uns gerne mit einer Spende unterstützen. Als Genossenschaft gelten wir jedoch nicht als gemeinnützig und können Ihnen leider keine Spendenquittung ausstellen, die Sie beim Finanzamt einreichen können. Als kleines Dankeschön erhalten Spender ab 50 € eine „Spendenurkunde“ von uns. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, um alles abzuklären.

Daneben sind wir bei unseren Veranstaltungen auch immer dankbar für Kuchen- oder Getränkespenden. Wenn Sie über Veranstaltungen informiert werden möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter oder teilen uns Ihre E-Mail-Adresse mit, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können.

Wir freuen uns auch über neue Freiwillige, die uns tatkräftig unterstützen!

2. Ich würde gerne Mitglied werden, aber 1.000 Euro für einen Anteil sind auf einen Schlag zu viel für mich. Gibt es die Möglichkeit der Ratenzahlung?

Ja, wir bieten Interessierten auch die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Der Gesamtanteilsbetrag in Höhe von 1.000 € kann etweder in zwei halbjährlichen Raten in Höhe von 500,- € oder vier vierteljährlichen Raten in Höhe von 250,- € geleistet werden. Die Bezahlung erfolgt durch Lastschrift. Sollten Sie eine Ratenzahlung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihnen das entsprechende Beitrittsformular mit dem SEPA-Lastschriftmandat zusenden können. Nachdem Ihre letzte Rate eingezogen wurde, erhalten Sie Ihren persönlichen Anteilschein per Post zugesandt.

3. Wie werde ich Mitglied?

Füllen Sie unser Beitrittsformular aus und senden Sie es unterschrieben an die Alte Schule Bühl (Kirchsteige 9, 87509 Immenstadt). Ihren Anteil können Sie auf das in der Beitrittserklärung angegebene Bankkonto überweisen. Bitte geben Sie in der Überweisung den Namen der/des Anteilnehmerin oder Anterilnehmers an. Sobald das Beitrittsformular und Ihre Überweisung bei uns angekommen sind, stellen wir Ihnen Ihren persönlichen Anteilschein aus, den wir an Sie per Post schicken.

4. Wer kann alles Mitglied werden?

Mitglied können natürliche Personen, Personengesellschaften (z.B. OHGs und KGs) oder juristische Personen des privaten (z.B. Vereine, Stiftungen und GmbHs) oder öffentlichen Rechts (z.B. Gebietskörperschaften wie Gemeinden) werden.

5. Ist die Höhe der Anteile beschränkt, die ich zeichnen kann?

Sie müssen mindestens einen Anteil in Höhe von 1.000 € zeichnen. Zusätzlich können Sie weitere Anteile erwerben. Eine Beschränkung gibt es nicht.

6. Gibt es bei der Alten Schule Bühl e.G. eine Nachschusspflicht?

Eine Nachschusspflicht der Mitglieder besteht nicht (§ 40 Satzung der Alten Schule Bühl e.G.). Sie zahlen einmalig Ihren Genossenschaftsanteil. Darüber hinaus müssen Sie keine Zahlungen leisten.

7. Ich bin bereits Mitglied und möchte weitere Anteile erwerben. Was muss ich tun?

Füllen Sie einfach das Beitrittsformular mit der neuen Anteilshöhe und Ihrer Genossenschaftsanteil-Nr. aus und schicken Sie es unterschrieben an uns zurück. Nachdem Ihre Überweisung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns einen Anteilschein über die aufgestockte Höhe Ihres Anteils.

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.